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Versicherungsleitfaden für in Konfliktgebieten Tätige NGOs
Versicherungsmakler und -gesellschaften sollten so mit Ihnen zusammenarbeiten, dass Sie für Ihre Organisation die passenden Versicherungen erhalten. Manchmal versuchen sie jedoch, ihren Kunden bestimmte Versicherungen aufzudrängen – unabhängig davon, ob diese tatsächlich ihrem Bedarf entsprechen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass Organisationen genau wissen, welchen Versicherungsschutz sie benötigen, und Angebote anfordern, die diesem Bedarf entsprechen. Falls Ihr Versicherungsmakler oder Ihre Versicherungsgesellschaft nicht zu Flexibilität bereit ist oder den Versicherungsbedarf Ihrer Organisation nicht versteht, sollten Sie nach alternativen Anbietern suchen. Die Auswahl der richtigen Versicherungsmakler und -gesellschaften ist entscheidend. Es wird daher dringend empfohlen, nach Unternehmen zu suchen, die auf Ihren Tätigkeitsbereich spezialisiert sind. Bitten Sie hierzu in ähnlichen Bereichen tätige Organisationen um Empfehlungen.
Wenn Sie eine Versicherung gefunden haben, die den von Ihnen benötigten Versicherungsschutz zwar zu einem Großteil, aber dennoch nicht gänzlich umfasst, teilen Sie dies dem Versicherungsmakler oder der Versicherungsgesellschaft mit und fragen Sie nach der Hinzufügung von Zusätzen zur Gewährleistung des fehlenden Versicherungsschutzes. Nützliche Zusätze können beispielsweise die Arten der versicherten Personen, die Ausweitung des geografischen Geltungsbereichs, den Einschluss von Vorerkrankungen oder die Zulässigkeit von Reisen entgegen einer Reisewarnung der Regierung betreffen.
Organisationen werden in der Regel gebeten, ein Formular auszufüllen und zusätzliche Informationen bereitzustellen. Zu den angeforderten Informationen können unter anderem Angaben zur Organisation, der Umfang des benötigten Versicherungsschutzes, die Tätigkeiten der Organisation, voraussichtliche Risiken, die Mitarbeiterzahl, typische Reiseverläufe und Reiseziele, frühere Schadensfälle sowie ein Verzeichnis der Vermögenswerte gehören. Die Einholung dieser Informationen dient den Versicherern nicht nur dazu, Ihren Bedarf zu ermitteln, sondern ist auch ein Mittel zur Einschätzung des Risikopotenzials Ihrer Organisation und somit der Wahrscheinlichkeit, dass Sie die entsprechenden Versicherungsleistungen auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Organisationen sind dazu verpflichtet, ihren Versicherungsmaklern und -gesellschaften diese Informationen in klarer und verständlicher Form bereitzustellen und keine falschen Angaben zu machen. Halten sich Organisationen nicht an diese Vorgaben, so kann dies (im Vereinigten Königreich) gemäß dem Insurance Act 2015 (Versicherungsgesetz von 2015) als „Verstoß gegen die Pflicht zur angemessenen Darstellung” eingestuft werden. In diesem Fall hat der Versicherer das Recht, den Vertrag für ungültig zu erklären, alle Versicherungsleistungen zu verweigern und alle bereits erhaltenen Versicherungsprämien einzubehalten.
Häufig schließen Organisationen für Mitarbeiter, die Dienstreisen unternehmen oder im Ausland sitzen, umfassendere Versicherungen ab als für inländische Mitarbeiter. Zum Teil ist diese Vorgehensweise durch die Verfügbarkeit geeigneter Versicherungen in verschiedenen Ländern bedingt. Gleichzeitig spiegelt sie jedoch auch die Tatsache wider, dass trotz der immer üblicher werdenden Praxis, Risiken von internationalen auf nationale Akteure zu übertragen, für inländische Mitarbeiter vergleichsweise wenige Maßnahmen zur Risikominderung umgesetzt werden. Solch ein Ansatz ist im Rahmen des Risikomanagements jedoch diskriminierend und nicht zielführend, da inländische Mitarbeiter deutlich häufiger Sicherheitsrisiken ausgesetzt sind als ihre internationalen Kollegen. Laut der Aid Worker Security Database (Datenbank zur Sicherheit von humanitären Helfern) handelte es sich bei lediglich 14 % (439) der 3 114 humanitären Helfer, die zwischen 2008 und 2017 getötet, verletzt oder entführt wurden, um internationale Mitarbeiter. Auf den humanitären Bereich spezialisierte Versicherungsgesellschaften und -makler werden sich dieser Umstände nun immer mehr bewusst und reagieren darauf, indem sie weltweit gültige Versicherungen entwickeln und anbieten. So haben beispielsweise Ambrelia und Allianz Worldwide Care die Versicherungen ihrer Produktreihe NGO Care mit Blick auf diese Anforderung entwickelt. Eine alternative Möglichkeit für Organisationen ist es, Mindestversicherungsstandards für Länderprojekte festzulegen und selbst vorzusorgen, falls die im Inland verfügbaren Versicherungen diese Standards nicht erfüllen.
In Laufe der letzten 10 Jahre haben die meisten großen Versicherungsgesellschaften damit begonnen, ihren Kunden im Rahmen ihrer Reiseversicherungen, privaten Unfallversicherungen, Entführungsversicherungen sowie Versicherungen für Krisenfälle Zugang zu Risikoportalen zu gewähren. Obwohl Qualität und Detailliertheit der dort bereitgestellten Informationen sehr unterschiedlich sind, enthalten solche Onlineportale in der Regel Länder- und Städteprofile, Risikobewertungen, Gesundheitsinformationen, Sicherheitsberichte, Hinweise zu geschäftlichen und gesellschaftlichen Umgangsformen, Kontaktinformationen von Botschaften, Reisewarnungen der Regierung usw. Solche Portale könnenUnternehmen zur Bewertung von Bedrohungslagen sowie zur Einschätzung von Reiserisiken verwenden. Da sie zudem allen Personen zur Verfügung stehen, für die der entsprechende Versicherungsschutz gilt, können Einzelpersonen Informationen über ihre Reiseziele in Erfahrung bringen. Dies bietet eine hervorragende Unterstützung der Einwilligungsprozesse einer Organisation.
Sobald Organisationen die passenden Versicherungen abgeschlossen haben, müssen die versicherten Personen über den entsprechenden Versicherungsschutz informiert werden. Dabei reicht es nicht aus, den betroffenen Mitarbeitern mitzuteilen, dass sie versichert sind, oder die Zusammenfassung des Versicherungsschutzes per Rundmail zu versenden. Denn wie bereits erwähnt, handelt es sich bei Versicherungspolicen in der Regel um lange, komplexe Dokumente, die zahlreiche Fachausdrücke sowie verschiedene Einschlüsse, Ausschlüsse, Zusätze und Bedingungen enthalten. Das heißt, dass Organisationen die Versicherungspolice sowie die Informationen zum Versicherungsschutz in eine leicht verständliche Sprache übersetzen müssen. Organisationen sollten kurze und einfache Leitfäden (idealerweise mit einigen Beispielszenarien) erstellen und den versicherten Personen im Rahmen von Informationsveranstaltungen die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen, damit sie ein besseres Verständnis dafür erlangen können, was von der Versicherung abgedeckt wird und was nicht. Beachten Sie, dass Versicherungen für Krisenfälle sowie Entführungs- und Lösegeldversicherungen hiervon ausgenommen sein sollten.
Versicherungsleitfaden für in Konfliktgebieten Tätige NGOs
Versicherungen sind eine wichtige Form des Risikomanagements für NGOs, die erhebliche unvorhergesehene finanzielle Verluste infolge von sicherheitsrelevanten oder medizinischen Zwischenfällen im Einsatzgebiet möglicherweise nicht auffangen können. Jedoch können die Verhandlungen mit Versicherungsmaklern und ‑gesellschaften zum Abschluss der richtigen Versicherung verwirrend und zum Teil auch frustrierend sein. Bei Versicherungspolicen handelt es sich in der Regel um lange, komplexe Dokumente, die zahlreiche Fachausdrücke sowie verschiedene Einschlüsse, Ausschlüsse, Zusätze und Bedingungen enthalten.
Dieser Leitfaden soll Organisationen unterstützen, die Reiseversicherungen, private Unfallversicherungen, Entführungs- und Lösegeldversicherungen sowie Versicherungen für Krisenfälle abschließen und verwalten wollen. Hierzu sollen die wichtigsten Begriffe erläutert und Empfehlungen gegeben werden, damit Organisationen häufige Fallstricke umgehen können. Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an Organisationen, die Versicherungen im Vereinigten Königreich abschließen wollen, jedoch sind viele der beschriebenen Regelungen auch in anderen Rechtsordnungen von Bedeutung. Dieses Dokument enthält keine Erläuterungen zu anderen Arten von Unternehmensversicherungen, die Organisationen abschließen sollten (z. B. Berufshaftpflichtversicherung, Unternehmenshaftpflichtversicherung, Gebäude- und Inhaltsversicherung und Fahrzeugversicherung).
Beachten Sie, dass nicht jedes nachteilige wirtschaftliche Ereignis versicherbar ist. Daher müssen Einzelpersonen und Organisationen für bestimmte Ereignisse möglicherweise selbst vorsorgen, indem sie finanzielle Mittel zur Deckung eventueller zukünftiger Verluste zurücklegen.
Versicherungsleitfaden für in Konfliktgebieten Tätige NGOs
Private Unfallversicherungen sind nicht mit Krankenversicherungen gleichzusetzen. Private Unfallversicherungen decken die Folgen von Unfällen, wie körperliche Schäden, Invalidität oder Tod, ab. Krankenversicherungen hingegen sind weiter gefasst, da sie medizinische Kosten abdecken, die durch Krankheit, Gesundheitszustände oder Unfallfolgen (ausgenommen Invalidität und Tod als Folgen eines Unfalls) entstehen.
Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Bedenken Sie dabei auch, dass medizinische Behandlungen und Krankenrücktransporte in feindlichen und abgelegenen Gebieten nicht unbedingt teurer sind. So kostet laut Schätzungen des britischen Außenministeriums (Foreign, Commonwealth & Development Office) z. B. die Behandlung eines Magen-Darm-Infekts oder einer Infektion in einem Krankenhaus in den USA inklusive Rücktransport per Flugzeug etwa 100 000 £.
Viele Versicherungen enthalten einen Ausschluss, der sich auf Reisen bezieht, die gegen den Rat eines qualifizierten Arztes unternommen (oder geplant) werden. Aus diesem Grund müssen sich Organisationen von den reisenden Personen vor der Buchung einer Reise bestätigen lassen, dass der Reise kein ärztlicher Rat entgegensteht. Falls erforderlich gibt es zudem Versicherungen oder Erweiterungen, die auch Vorerkrankungen einschließen.
Die Direktabrechnung ermöglicht es medizinischen Fachkräften und Einrichtungen, Rechnungen für medizinische Behandlungen direkt an den Versicherer weiterzuleiten. Das heißt, dass die versicherten Personen die Rechnungen nicht persönlich bezahlen und die Beträge danach vom Versicherer zurückfordern müssen. Neben der Vermeidung eines umständlichen Prozesses zur Rückforderung der Beträge wird durch die Direktabrechnung zudem der Zugang zu medizinischen Leistungen finanziell erleichtert und zeitlich beschleunigt, was insbesondere in Notfallsituationen wichtig ist.
Versicherungen enthalten in der Regel einen Ausschluss für Reisen in Länder, für die eine Reisewarnung der Regierung gilt. Bei von britischen Unternehmen abgeschlossenen Versicherungen gilt dieser Ausschluss üblicherweise für Reisewarnungen des britischen Außenministeriums, in denen von „allen“ oder „allen nicht notwendigen“ Reisen in ein Land oder eine bestimmte Region eines Landes abgeraten wird. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Leitfadens zählen hierzu beispielsweise die Zentralafrikanische Republik, der Südsudan und Syrien. Organisationen sollten bestehende und zukünftige Versicherungen auf diesen Ausschluss hin überprüfen. Enthält eine Versicherung diesen Ausschluss, sollten sie sich über die geltenden Reisewarnungen der zuständigen Ministerien oder Behörden informieren. In einer der gängigen Versicherungspolicen heißt es beispielsweise: „Die Versicherungsgesellschaft ist nicht verpflichtet, einem Reisenden gegenüber Leistungen zu erbringen oder für ihn Kosten zu übernehmen, wenn der Reisende nach alleinigem Ermessen der Versicherungsgesellschaft die Reisewarnungen des Außenministeriums oder der zuständigen Behörden, in denen Reisenden empfohlen wird, die betreffende Region oder den betreffenden Ort zu meiden, nicht beachtet hat“. Wenn Ihre Organisation beabsichtigt, häufig in Länder oder Regionen zu reisen, für die Reisewarnungen der Regierung gelten, sollten Sie eine Versicherung ohne solche Einschränkungen abschließen. Hierzu gibt es nützliche Versicherungsprodukte, wie z. B. die Battleface-Versicherung von Tangiers Insurance, die speziell für Personen entwickelt wurden, die in Konfliktgebiete und feindliche Umgebungen reisen und dort arbeiten.
Einige Versicherungen enthalten Ausschlüsse bezüglich „Unruhegebieten“, die in der Versicherungspolice definiert sind. Diese Ausschlüsse bedeuten oft, dass der Versicherer nicht für Verletzungen, Schäden oder Kosten haftet, die innerhalb der definierten Unruhegebiete durch bestimmte Situationen wie Krieg oder Terrorismus entstehen. Deshalb sollten Organisationen vor dem Abschluss einer Versicherung ihre typischen Reiseverläufe im Hinblick auf die Versicherungsbedingungen überprüfen, um sicherzustellen, dass diese von diesen Ausschlüssen nicht betroffen sind. Falls Organisationen doch von diesen Ausschlüssen betroffen sind, sollten sie sich entweder für eine umfassendere Versicherung entscheiden oder bei Bedarf spezielle Versicherungen für Reisen in Unruhegebiete abschließen.
Versicherungsgesellschaften unterliegen Gesetzen, Vorschriften und nationalen Beschränkungen durch verhängte Sanktionen, gemäß denen es ihnen untersagt sein kann, bestimmten Personen oder Körperschaften Versicherungsschutz zu gewähren oder Versicherungszahlungen zu leisten sowie bestimmte Tätigkeiten zu versichern, die in oder im Zusammenhang mit bestimmten Ländern oder Gebieten stattfinden. Diese Länder und Gebiete ändern sich im Laufe der Zeit. Deshalb müssen Organisationen sich also regelmäßig bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft über diese Länder und Gebiete erkundigen, wenn sie davon ausgehen, dass sie wahrscheinlich in solch ein Land oder Gebiet reisen werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Leitfadens sind in der Versicherungspolice einer großen Versicherungsgesellschaft beispielsweise folgende Länder und Gebiete aufgeführt: Iran, Syrien, Nordkorea, Sudan, Kuba und die Krim.
Versicherer übernehmen im Normalfall nicht Verlust oder Kosten, wenn ein Versicherer keine Immigrations-, Arbeits-, Aufenthalts- oder ähnliche Visas für das Land, in das er oder sie einreist, gesichert oder beibehalten hat. Falls Unternehmen die Absicht haben heimlich als Touristen zu reisen, sollte dies mit ihrem Versicherer besprochen werden, damit konkrete Versicherungsscheine hinzugefügt werden können.
Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass die meisten Versicherungsverträge nur dann gelten, wenn ein Versicherer sich außerhalb seines Wohnsitzlandes befindet. Unternehmen sollten auch vorsichtig mit Situationen umgehen, in denen Angestellte Staatsbürger des Landes sind, in das sie reisen, da trotz ihres Wohnsitzes in einem anderen Land viele Verträge ausschließen, wenn die Versicherten Staatsbürger des Landes sind, in das sie reisen. Wenn eine versicherte Person sich dagegen über 90 Tage außerhalb ihres Wohnsitzlandes befindet, werden die meisten Verträge auf der Grundlage, dass sie sich nicht mehr in dem Land aufhalten, in dem der Versicherungsschein ausgestellt wurde, keiner Zahlungsaufforderung nachkommen. Schließlich werden viele Leistungen (z.B. psychologische Beratung oder Bestattungskosten) nur gedeckt, wenn sie in dem Wohnsitzland stattfinden.
Viele Versicherungsverträge beinhalten jetzt auch Deckung für Ferien. Das bedeutet, dass Reisende auch für Urlaubsreisen Deckung bekommen (normalerweise bis zu sieben Tage) zusammen mit einer versicherten Reise. Hier gibt es zwei wesentliche Aspekte. Erstens umfasst die Versicherung normalerweise nur Urlaubsreisen in demselben Land wie die versicherte Reise. Ein häufiger Fehler ist, dass Mitarbeiter in ein Nachbarland reisen und fälschlicherweise davon ausgehen, dass sie abgedeckt sind. Zweitens, und obwohl das Mitarbeitern ein angenehmer Vorteil (für geringe Kosten) bietet, müssen Unternehmen den Zeitpunkt sehr genau mitteilen, an denen die Sorgfaltspflicht aufhört. Es ist nicht realistisch zu erwarten, dass Reisende den Standardabläufen einer Organisation folgen während sie sich auf Urlaubsreisen befinden. Daher ist es auch unrealistisch zu erwarten, dass Unternehmen im Namen des Reisenden auf Situationen reagieren (außer durch ihre eigenen Versicherer falls die Reiseversicherung zutrifft). Eine solche Dynamik sollte Mitarbeiter und Versicherten klar mitgeteilt werden.
Die meisten Verträge bieten tatsächlich eine Deckung für psychologische Beratungen. Obwohl das Angebot oft für Trauerberatungen für Familien oder Trauerberatungen für Versicherte besteht, beschränkt es sich normalerweise auf Situationen bei denen es eine Körperverletzung gegeben hat oder eine versicherte Person Zeuge eines terroristischen Vorfalls geworden ist. So müssen Unternehmen beispielsweise sicherstellen, dass die Angestellten Zugang zu psychologischen Beratungen für alle anderen Arten von Ereignissen und Vorfällen bieten.
Alle Versicherungsverträge haben Ausschlüsse und Bedingungen. Da sie bei jedem Vertrag verschieden sein werden, sollten Unternehmen sicherstellen, dass sie in voller Kenntnis davon sind bevor sie eine Versicherung abschliessen. Bei folgenden allgemeinen Bedingungen könnten Versicherungen angeben sie seien nicht dazu verpflichtet Dienstleistungen zu erbringen:
Wenn die Versicherung nationale oder internationale Gesetze und/oder Vorschriften verletzen müsste.
Wenn die Versicherung nicht dazu fähig ist, die notwendigen Genehmigungen dafür zu enthalten.
Wenn die versicherte Person die Gesetze oder Vorschriften des Landes, in das die Reise sich begibt, verletzt hat.
Wenn die versicherte Person Reiseberatungen des Foreign und Commonwealth Offices oder anderen Außenministerien nicht beachtet hat.
Wenn es (nach alleiniger Meinung der Versicherung) unmöglich oder aus folgenden Gründen nicht durchführbar ist:
Krieg und/oder Terrorismus oder andere politische oder örtliche Verhältnisse;
Die versicherte Person sich an einem unzugänglichem Ort oder im Ausland befindet; oder
Die versicherte Person sich in einer Zwangslage befindet, die vernünftigerweise in die Verantwortung eines Such- und Rettungseinsatzes fällt, die von der Polizei oder einer Küstenwache oder einer anderen für Rettungsdienste zuständigen Behörde organisiert wird.
Versicherungsleitfaden für in Konfliktgebieten Tätige NGOs
Wie die obige Tabelle anzeigt, bieten Entführung, Lösegeld und Erpressungsverträge weniger Deckungsbereiche als die neueren Konfliktlösungsverträge, weshalb die meisten Unternehmen sich jetzt auch für einen Konfliktlösungsvertrag entscheiden.
Diese Verträge bieten viel mehr als die Zurückerstattung von versicherten Lösegeldzahlungen. Die Auffassung von genau dem, was die Verträge bieten und in welchen Situationen der Versicherer etwas bereitstellt, ist für die korrekte Anwendung unerlässlich. Es ist auch möglich diese Verträge ohne das Lösegeldelement yu unterschreiben. Dies ist eine Voraussetzung für einige Unternehmen, da bestimmte Spender nicht die Anschaffung von Lösegeld mit ihrer Finanzierung erlauben. Es ist jedoch trotydem sinnvoll diese Verträge ohne Lösegelddeckung zu erwerben, wenn Ihre Mitarbeiter der Drohung von Festnahme, Erpressung usw. ausgesetzt sind. Solide Verträge beinhalten normalerweise (finanziell begrenzte) Deckungen für Reisen, Unterkunft, Kinderbetreuung, Erholung und Rehabilitation, medizinische Leistungen, erhöhte Sicherheit, gesetzliche Haftung, Dolmetscher, Unfalltod und Invaliditätsleistungen, sowie Gehälter und Umschulung für betroffene Personen. Sie können einen entscheidenden Booster für die eigene Krisenreaktionsfähigkeiten eines Unternehmens bieten.
Professionelle Reaktionsberater bieten viele von denselben Leistungen in der gleichen Weise. Einige spezialisieren sich jedoch auf die Arbeit in bestimmten Bereichen und andere bieten eine leicht unterschiedliche,aber vielleicht wichtige, Deckungselemente (z.B. eine Bereitschaft zwei Berater gleichzeitig zu Ihrem nationalen und internationalen Krisenmanagement-Team einzusetzen). So sollten Unternehmen beispielsweise eine entsprechende Zeit damit verbringen, den Umfang der Leistungen und die branchenspezifische Erfahrung des Beraters zu besprechen.
Trotz der weltweiten Anwendung basieren sich die meisten Versicherungsverträge auf die gerichtliche Zuständigkeit (oder Ortschaft), in der sie ausgestellt sind. Somit gelten für die Gesetye dieses Landes für die Verträge. Dies ist insbesondere wichtig in dem Verhältnis zu Lösegeldzahlungen, da verschiedene Regierungen unterschiedliche Haltungen in dieser Angelegenheit einnehmen. Die langjährige Politik der britischen Regierung besteht zum Beispiel nicht darin, Geiselnehmern substanzielle Zugeständnisse zu machen. Außerdem ist die Zahlung von Lösegeld an Terroristen in dem Vereinigten Königreich nach dem Terrorism Act 2000 illegal und hat einen extra-territorialen Effekt, was bedeutet, dass das Gesetz rechtskräftig wird egal wo Lösegeld gezahlt wird. Die Regel der Regierung der Vereinigten Staaten ist ähnlich insofern, dass sie auch keine Lösegeldzahlungen oder substanzielle Zugeständnisse machen und die Zahlung von Lösegeldern an ausländische Terrororganisationen verbieten. Allerdings öffnete ein Wandel dieser Regel im August 2015 die Tür zur Zahlung von Lösegeldern durch die Familien (nicht Arbeitgeber) von Staatsbürgern der Vereinigten Staaten. Obwohl diese Unterschiede gering erscheinen, haben sie möglicherweise erhebliche Auswirkungen. So sollten Unternehmen beispielsweise Rücksprache mit den Krisenberatern ihrer Versicherer halten, um sicherzustellen, dass sie einen vollständigen und kompletten Eindruck der relevanten rechtlichen Anforderungen haben, die sich auf die Zuständigkeit der Versicherung, der Staatsangehörigkeit von betroffenen Menschen und den Gesetzen des Gastlandes beziehen.
Das Element dieser Verträge, das wahrscheinlich am nützlichsten ist, ist der Zugang, den sie den Beratern bieten. Jeder wesentliche Versicherer, der diese Verträge anbietet, hat einen exklusiven - und manchmal blickdichten - Vertrag mit einer Beratung, um dieses Element des Vertrags zu bieten. Derzeit wird Control Risks von Hiscox verwendet, AIG verwendet Neil Young Associates, und XL Catlin verwendet Terra Firma. Bei diesen Beratern handelt es sich um private Sicherheitsfirmen, die auf diesem Gebiet spezialisiert sind, und die umfangreiche Fähigkeiten, lange Vorgeschichten, Zugang zu Statistiken über Straftäter und Beraterteams besitzen, die Sie während der Krise unterstützen können. Es ist daher wichtig, dass die Verträge eine uneingeschränkte finanzielle Deckung für diese Berater und deren Kosten bereitstellt.
Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass ein Unternehmen, das sich mit Entführung oder anderen Krisensituationen auseinandersetzt, sich mit Versicherern in Verbindung setzt, die einen Berater schicken werden, um die Krise für sie zu verwalten und zu verhandeln. Das ist einfach nicht der Fall (zumindest im Vereinigten Königreich). Berater werden Ihre Krisenmanagement-Teams unterstützen, Strategien sowie Optionen und Szenarien erarbeiten, aber alle Entscheidungen und der Kontakt mit den Geiselnehmern bleibt die Verantwortung von Versicherten.
Schadenersatz ist eine Entschädigung für Schäden und Verluste. Als solche, müssen diese Verträge somit nur die eingetretenen Verluste zurückerstatten. Wenn Ihre Zahlung all die gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen erfüllt, werden Ihre Versicherer die Kosten (normalerweise recht schnell) zurückerstatten. Allerdings bedeutet dies, dass falls Sie sich dazu entscheiden Lösegeld zu bezahlen, Sie das Geld dazu haben müssen. In der Praxis besteht die Möglichkeit mit Versicherern zu verhandeln, aber es sollte nicht angenommen werden, dass sie Fördergelder für Sie bereitstellen werden, damit diese Ihnen von Anfang an gezahlt werden.
Es ist eine Voraussetzung dieser Verträge, dass Unternehmen alle möglichen Maßnahmen treffen, um die Kenntnisse über die Existenz dieser Verträge einzuschränken. Diese Voraussetzung funktioniert aufgrund der Tatsache, dass Lösegeldzahlungen normalerweise geringer sind und die Verhandlungen einfacher und zügiger wären, wenn Geiselnehmer sich der Existenz der daran beteiligten Berater oder des Lösegeld-Elements des Vertrags nicht bewusst sind.
Es ist wichtig, Ihre Berater kennenzulernen sobald der Vertrag besteht. Sie können ein Briefing anfordern, das Ihnen dabei hilft zu verstehen wie Sie während eines Vorfalls mit ihnen in Kontak treten und wie ihre Leistungen in Ihre internen Krisenmanagementprozesse passen. Sobald dies verstanden ist, sollten Sie diesen Prozess des Engagements in Ihren Krisenmanagement-Plan oder Ihr Entführungsprotokoll eintragen.
Alle guten Verträge für Entführung, Lösegeld und Erpressung, sowie für Lösungen einer Krise werden vorangehende Leistungen beinhalten. Das ermöglicht Ihrer Organisation einen nominierten Betrag (normalerweise 10% des Vertragsbeitrags) an Schulung für Krisenmanagement auszugeben. Während Versicherer Sie dazu motivieren werden dieses Geld mit Ihren Beratern auszugeben, können sich Unternehmen an ihre Versicherer wenden und Zulassung bekommen, um das Geld mit anderen (möglicherweise mehr sektorrelevanten) Anbietern von Sicherheitsrisikomanagement auszugeben.
Es ist eine Bedingung der meisten Verträge, dass Sie die Versicherer und die Berater sobald wie möglich über einen relevanten Vorfall informieren müssen. Andernfalls kann es zu einem Mangel an Deckung kommen.
Unternehmen müssen auch sicherstellen, dass sie eine gerechte Darstellung des Risikos bieten, einen angemessenen Versicherungsschutz sicherstellen und sich die sanktionierten Länder oder Regionen zur Kenntnis nehmen, wie im letzten Abschnitt über Reisen und persönlichen Unfall.
Versicherungsleitfaden für in Konfliktgebieten Tätige NGOs
Art der Versicherung
Zweck der Versicherung
Übliche Versicherungsleistungen
Dienstreiseversicherung
Dienstreiseversicherungen decken wesentliche Ereignisse während Auslandsreisen ab, die zu geschäftlichen oder wohltätigen Zwecken unternommen werden.
Reiserücktritt, Reiseabbruch, Umbuchung von Reisen und Ersatzreisen.
Krankenrücktransport, Evakuierung im Falle von politischen Unruhen oder Naturkatastrophen.
Rechtschutz, persönliche Haftung, persönliches Eigentum, Geschäftsausstattung und privates Geld.
Entführungen und Lösegelderpressungen (bis zu einem begrenzten Betrag)
Private Unfallversicherung
Private Unfallversicherungen decken ebenfalls wesentliche Ereignisse während Auslandsreisen ab, die zu geschäftlichen oder wohltätigen Zwecken unternommen werden. Jedoch sind sie speziell für Schäden ausgelegt, die durch gewaltsame, unbeabsichtigte, äußere und sichtbare Ereignisse verursacht werden.
Unfallbedingter Todesfall.
Verlust des Sehvermögens, der Sprechfähigkeit, des Gehörs oder Verlust von Gliedmaßen.
Dauerhafte (vollständige oder partielle) Invalidität
Vorübergehende (vollständige oder partielle) Invalidität.
Krankheitskosten.
Bestattungskosten.
Art
Versicherungsabsicht
Gewöhnliche Deckungsbereiche
Entführung, Lösegeld und Erpressung
Versicherungsverträge für Entführung, Lösegeld und Erpressung sind Schadenersatzverträge. Das bedeutet, dass sie den eingetretenen Schaden zurückerstatten.
Entführung, Erpressung, ungerechtfertigte Festnahme, Hijacking.
Konfliktlösung
Krisenreaktionsverträge sind Schadenersatzverträge, bieten aber Deckung für ein breites Spektrum von Umständen.
Entführung, Erpressung, unberechtigte Beschlagnahme, Geiselnahme, Hijacking, Verschwinden, Drohungen.
Versicherungszeitraum | Der Zeitraum für den der Vertrag wirksam ist. Normalerweise von dem Datum des Inkrafttretens (das Datum, an dem der Vertrag in Kraft getreten ist) und dem Verfallsdatum (das Datum, an dem der Vertrag abläuft). |
Der Versicherte | Die Person oder das Unternehmen, die den Vertrag erworben hat. |
Die versicherte Person(en) | Dies ist je nach Vertrag unterschiedlich. Es ist wichtig, dass das Unternehmen den Makler/Versicherer klar informiert, wer mit diesem Vertrag gedeckt sein soll (und inwieweit). Dies könnte Vorstandsmitglieder, leitende Mitarbeiter, alle Angestellte, Familien, Berater, Freiwillige/Ehrenamtliche, Fahrer und andere Kategorien beinhalten. Je mehr Personengruppen Sie abdecken, desto teurer wird der Vertrag. Innerhalb dieses Vertrags werden in jeder Kategorie unterschiedliche Deckungsstufen angeboten aus dem Grund, dass Unternehmen im Allgemeinen ein höheres Deckungsniveau für Angestellte bieten als zum Beispiel für lokale/örtliche Auftragnehmer. Allerdings ist das die Wahl der Organisation und nicht des Versicherers. |
Operative Zeit | Der Zeitraum in dem der Vertrag gültig ist. Es kann so einfach sein wie „24 Stunden pro Tag“. Es kann auch komplizierter sein und Bedingungen beinhalten wie „Während einer versicherten Reise im Namen des Versicherten, einschließlich einer Ferienzeit außerhalb oder innerhalb des Landes des ständigen Wohnsitzes der versicherten Person“. Es ist üblich, dass für verschiedene Kategorien von Versicherten unterschiedliche Betriebszeiten gelten. |
Versicherte Reise | Eine Reise, die während des Versicherungszeitraums beginnt und von einer versicherten Person während der Operativen Zeit stattfindet. |
Wohnsitzland | Das Land, indem eine versicherte Person sich größtenteils aufhält (entweder auf unbestimmte Zeit oder mit der Absicht, sich dort unbefristet aufzuhalten). |