Reiseversicherung und private Unfallversicherung

Versicherungsleitfaden für in Konfliktgebieten Tätige NGOs

Beachten Sie den Unterschied zwischen privaten Unfallversicherungen und Krankenversicherungen

Private Unfallversicherungen sind nicht mit Krankenversicherungen gleichzusetzen. Private Unfallversicherungen decken die Folgen von Unfällen, wie körperliche Schäden, Invalidität oder Tod, ab. Krankenversicherungen hingegen sind weiter gefasst, da sie medizinische Kosten abdecken, die durch Krankheit, Gesundheitszustände oder Unfallfolgen (ausgenommen Invalidität und Tod als Folgen eines Unfalls) entstehen.

Sorgen Sie für einen ausreichenden Versicherungsschutz

Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Bedenken Sie dabei auch, dass medizinische Behandlungen und Krankenrücktransporte in feindlichen und abgelegenen Gebieten nicht unbedingt teurer sind. So kostet laut Schätzungen des britischen Außenministeriums (Foreign, Commonwealth & Development Office) z. B. die Behandlung eines Magen-Darm-Infekts oder einer Infektion in einem Krankenhaus in den USA inklusive Rücktransport per Flugzeug etwa 100 000 £.

Folgen Sie dem Rat von qualifizierten Ärzten

Viele Versicherungen enthalten einen Ausschluss, der sich auf Reisen bezieht, die gegen den Rat eines qualifizierten Arztes unternommen (oder geplant) werden. Aus diesem Grund müssen sich Organisationen von den reisenden Personen vor der Buchung einer Reise bestätigen lassen, dass der Reise kein ärztlicher Rat entgegensteht. Falls erforderlich gibt es zudem Versicherungen oder Erweiterungen, die auch Vorerkrankungen einschließen.

Vereinbaren Sie die Direktabrechnung bei privaten Unfallversicherungen

Die Direktabrechnung ermöglicht es medizinischen Fachkräften und Einrichtungen, Rechnungen für medizinische Behandlungen direkt an den Versicherer weiterzuleiten. Das heißt, dass die versicherten Personen die Rechnungen nicht persönlich bezahlen und die Beträge danach vom Versicherer zurückfordern müssen. Neben der Vermeidung eines umständlichen Prozesses zur Rückforderung der Beträge wird durch die Direktabrechnung zudem der Zugang zu medizinischen Leistungen finanziell erleichtert und zeitlich beschleunigt, was insbesondere in Notfallsituationen wichtig ist.

Informieren Sie sich über die geltenden Reisewarnungen der Regierung

Versicherungen enthalten in der Regel einen Ausschluss für Reisen in Länder, für die eine Reisewarnung der Regierung gilt. Bei von britischen Unternehmen abgeschlossenen Versicherungen gilt dieser Ausschluss üblicherweise für Reisewarnungen des britischen Außenministeriums, in denen von „allen“ oder „allen nicht notwendigen“ Reisen in ein Land oder eine bestimmte Region eines Landes abgeraten wird. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Leitfadens zählen hierzu beispielsweise die Zentralafrikanische Republik, der Südsudan und Syrien. Organisationen sollten bestehende und zukünftige Versicherungen auf diesen Ausschluss hin überprüfen. Enthält eine Versicherung diesen Ausschluss, sollten sie sich über die geltenden Reisewarnungen der zuständigen Ministerien oder Behörden informieren. In einer der gängigen Versicherungspolicen heißt es beispielsweise: „Die Versicherungsgesellschaft ist nicht verpflichtet, einem Reisenden gegenüber Leistungen zu erbringen oder für ihn Kosten zu übernehmen, wenn der Reisende nach alleinigem Ermessen der Versicherungsgesellschaft die Reisewarnungen des Außenministeriums oder der zuständigen Behörden, in denen Reisenden empfohlen wird, die betreffende Region oder den betreffenden Ort zu meiden, nicht beachtet hat“. Wenn Ihre Organisation beabsichtigt, häufig in Länder oder Regionen zu reisen, für die Reisewarnungen der Regierung gelten, sollten Sie eine Versicherung ohne solche Einschränkungen abschließen. Hierzu gibt es nützliche Versicherungsprodukte, wie z. B. die Battleface-Versicherung von Tangiers Insurance, die speziell für Personen entwickelt wurden, die in Konfliktgebiete und feindliche Umgebungen reisen und dort arbeiten.

Beachten Sie Unruhegebiete

Einige Versicherungen enthalten Ausschlüsse bezüglich „Unruhegebieten“, die in der Versicherungspolice definiert sind. Diese Ausschlüsse bedeuten oft, dass der Versicherer nicht für Verletzungen, Schäden oder Kosten haftet, die innerhalb der definierten Unruhegebiete durch bestimmte Situationen wie Krieg oder Terrorismus entstehen. Deshalb sollten Organisationen vor dem Abschluss einer Versicherung ihre typischen Reiseverläufe im Hinblick auf die Versicherungsbedingungen überprüfen, um sicherzustellen, dass diese von diesen Ausschlüssen nicht betroffen sind. Falls Organisationen doch von diesen Ausschlüssen betroffen sind, sollten sie sich entweder für eine umfassendere Versicherung entscheiden oder bei Bedarf spezielle Versicherungen für Reisen in Unruhegebiete abschließen.

Beachten Sie sanktionierte Länder und Regionen

Versicherungsgesellschaften unterliegen Gesetzen, Vorschriften und nationalen Beschränkungen durch verhängte Sanktionen, gemäß denen es ihnen untersagt sein kann, bestimmten Personen oder Körperschaften Versicherungsschutz zu gewähren oder Versicherungszahlungen zu leisten sowie bestimmte Tätigkeiten zu versichern, die in oder im Zusammenhang mit bestimmten Ländern oder Gebieten stattfinden. Diese Länder und Gebiete ändern sich im Laufe der Zeit. Deshalb müssen Organisationen sich also regelmäßig bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft über diese Länder und Gebiete erkundigen, wenn sie davon ausgehen, dass sie wahrscheinlich in solch ein Land oder Gebiet reisen werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Leitfadens sind in der Versicherungspolice einer großen Versicherungsgesellschaft beispielsweise folgende Länder und Gebiete aufgeführt: Iran, Syrien, Nordkorea, Sudan, Kuba und die Krim.

Reisen und Aufenthalt mit den korrekten Visas und Genehmigungen

Versicherer übernehmen im Normalfall nicht Verlust oder Kosten, wenn ein Versicherer keine Immigrations-, Arbeits-, Aufenthalts- oder ähnliche Visas für das Land, in das er oder sie einreist, gesichert oder beibehalten hat. Falls Unternehmen die Absicht haben heimlich als Touristen zu reisen, sollte dies mit ihrem Versicherer besprochen werden, damit konkrete Versicherungsscheine hinzugefügt werden können.

Es gilt das Wohnsitzland

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass die meisten Versicherungsverträge nur dann gelten, wenn ein Versicherer sich außerhalb seines Wohnsitzlandes befindet. Unternehmen sollten auch vorsichtig mit Situationen umgehen, in denen Angestellte Staatsbürger des Landes sind, in das sie reisen, da trotz ihres Wohnsitzes in einem anderen Land viele Verträge ausschließen, wenn die Versicherten Staatsbürger des Landes sind, in das sie reisen. Wenn eine versicherte Person sich dagegen über 90 Tage außerhalb ihres Wohnsitzlandes befindet, werden die meisten Verträge auf der Grundlage, dass sie sich nicht mehr in dem Land aufhalten, in dem der Versicherungsschein ausgestellt wurde, keiner Zahlungsaufforderung nachkommen. Schließlich werden viele Leistungen (z.B. psychologische Beratung oder Bestattungskosten) nur gedeckt, wenn sie in dem Wohnsitzland stattfinden.

Seien Sie sich über Ihre Sorgfaltspflicht für Ferien im Klaren

Viele Versicherungsverträge beinhalten jetzt auch Deckung für Ferien. Das bedeutet, dass Reisende auch für Urlaubsreisen Deckung bekommen (normalerweise bis zu sieben Tage) zusammen mit einer versicherten Reise. Hier gibt es zwei wesentliche Aspekte. Erstens umfasst die Versicherung normalerweise nur Urlaubsreisen in demselben Land wie die versicherte Reise. Ein häufiger Fehler ist, dass Mitarbeiter in ein Nachbarland reisen und fälschlicherweise davon ausgehen, dass sie abgedeckt sind. Zweitens, und obwohl das Mitarbeitern ein angenehmer Vorteil (für geringe Kosten) bietet, müssen Unternehmen den Zeitpunkt sehr genau mitteilen, an denen die Sorgfaltspflicht aufhört. Es ist nicht realistisch zu erwarten, dass Reisende den Standardabläufen einer Organisation folgen während sie sich auf Urlaubsreisen befinden. Daher ist es auch unrealistisch zu erwarten, dass Unternehmen im Namen des Reisenden auf Situationen reagieren (außer durch ihre eigenen Versicherer falls die Reiseversicherung zutrifft). Eine solche Dynamik sollte Mitarbeiter und Versicherten klar mitgeteilt werden.

Nehmen Sie sich die Grenzen von psychologischer Deckung zur Kenntnis

Die meisten Verträge bieten tatsächlich eine Deckung für psychologische Beratungen. Obwohl das Angebot oft für Trauerberatungen für Familien oder Trauerberatungen für Versicherte besteht, beschränkt es sich normalerweise auf Situationen bei denen es eine Körperverletzung gegeben hat oder eine versicherte Person Zeuge eines terroristischen Vorfalls geworden ist. So müssen Unternehmen beispielsweise sicherstellen, dass die Angestellten Zugang zu psychologischen Beratungen für alle anderen Arten von Ereignissen und Vorfällen bieten.

Nehmen Sie häufige Ausschlüsse und Bedingungen zur Kenntnis

Alle Versicherungsverträge haben Ausschlüsse und Bedingungen. Da sie bei jedem Vertrag verschieden sein werden, sollten Unternehmen sicherstellen, dass sie in voller Kenntnis davon sind bevor sie eine Versicherung abschliessen. Bei folgenden allgemeinen Bedingungen könnten Versicherungen angeben sie seien nicht dazu verpflichtet Dienstleistungen zu erbringen:

  • Wenn die Versicherung nationale oder internationale Gesetze und/oder Vorschriften verletzen müsste.

  • Wenn die Versicherung nicht dazu fähig ist, die notwendigen Genehmigungen dafür zu enthalten.

  • Wenn die versicherte Person die Gesetze oder Vorschriften des Landes, in das die Reise sich begibt, verletzt hat.

  • Wenn die versicherte Person Reiseberatungen des Foreign und Commonwealth Offices oder anderen Außenministerien nicht beachtet hat.

  • Wenn es (nach alleiniger Meinung der Versicherung) unmöglich oder aus folgenden Gründen nicht durchführbar ist:

    • Krieg und/oder Terrorismus oder andere politische oder örtliche Verhältnisse;

    • Die versicherte Person sich an einem unzugänglichem Ort oder im Ausland befindet; oder

    • Die versicherte Person sich in einer Zwangslage befindet, die vernünftigerweise in die Verantwortung eines Such- und Rettungseinsatzes fällt, die von der Polizei oder einer Küstenwache oder einer anderen für Rettungsdienste zuständigen Behörde organisiert wird.

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